§ 54 Übersetzungen
IntFamRVG ( Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz )
Die Höhe der Vergütung für die von der Zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Stand: 01.02.2024
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