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§ 54 Übersetzungen

IntFamRVG ( Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz )

 
 

Die Höhe der Vergütung für die von der Zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.





 Stand: 01.02.2024