Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 96 Zeitpunkt der Wertberechnung

GNotKG ( Gerichts- und Notarkostengesetz )

 
 

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.





 Stand: 01.04.2024