VBVG ( Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz )
FNA : 400-16
Fassung vom 21.04.2005
Inkrafttreten der Fassung: 01.07.2005
Außerkraft mit dem: 31.12.2022
Stand: 01.09.2024
Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019 (BGBl. I S. 866)
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung
§ 2 Erlöschen der Ansprüche
Abschnitt 2 Vergütung des Vormunds
§ 3 Stundensatz des Vormunds
Abschnitt 3 Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
§ 4 Vergütung des Betreuers
§ 5 Fallpauschalen
§ 5 a Gesonderte Pauschalen
§ 6 Sonderfälle der Betreuung
§ 7 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
§ 8 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer
§ 9 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
§ 10 Mitteilung an die Betreuungsbehörde
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 11 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern
§ 12 Übergangsregelungen
Anlage: (zu § 4 Absatz 1)
Stand: 01.09.2024