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Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz

VBVG ( Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz )

FNA : 400-16

Fassung vom 21.04.2005

Inkrafttreten der Fassung: 01.07.2005

Außerkraft mit dem: 31.12.2022

Stand: 01.09.2024

Zuletzt geändert durch:

Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019 (BGBl. I S. 866)

 

    Inhaltsverzeichnis







Abschnitt 1  Allgemeines

§ 1 Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung

§ 2 Erlöschen der Ansprüche

Abschnitt 2  Vergütung des Vormunds

§ 3 Stundensatz des Vormunds

Abschnitt 3   Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers

§ 4 Vergütung des Betreuers

§ 5 Fallpauschalen

§ 5 a Gesonderte Pauschalen

§ 6 Sonderfälle der Betreuung

§ 7 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine

§ 8 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer

§ 9 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung

§ 10 Mitteilung an die Betreuungsbehörde

Abschnitt 4  Schlussvorschriften

§ 11 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern

§ 12 Übergangsregelungen



Anlage: (zu § 4 Absatz 1)





 Stand: 01.09.2024