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§ 6 Erstattung von Auslagen

AdVermiStAnKoV ( Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung )

 
 

Bei internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren erhebt die staatliche Adoptionsvermittlungsstelle folgende Auslagen: 1.  Aufwendungen für die Beschaffung von Urkunden, 2.  Aufwendungen für Übersetzungen, 3.  Vergütung von Sachverständigen.  





 Stand: 01.04.2024