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§ 8 Beginn der Adoptionspflege

AdVermiG ( Adoptionsvermittlungsgesetz )

 
 

Das Kind darf erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.





 Stand: 01.02.2024