Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 8 Beginn der Adoptionspflege

AdVermiG ( Adoptionsvermittlungsgesetz )

 
 

Das Kind darf erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.





 Stand: 01.09.2024