Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Artikel 8 Teilbarkeit der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel

EG/805/2004 ( Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 )

 
 

Wenn die Entscheidung die Voraussetzungen dieser Verordnung nur in Teilen erfüllt, so wird die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel nur für diese Teile ausgestellt.





 Stand: 01.04.2024