Artikel 35 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeit
EG/1347/2000 ( Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 )
Die in den Artikeln 32 und 33 und in Artikel 34 Absatz 2 aufgeführten Urkunden sowie die Urkunde über die Prozessvollmacht, falls eine solche erteilt wird, bedürfen weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit.
Stand: 01.02.2024
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