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Verordnung (EG) Nr. 1347/2000

EG/1347/2000 ( Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 )

FNA : EG/1347/2000

Fassung vom 29.05.2000

Inkrafttreten der Fassung: 01.03.2001

Außerkraft mit dem: 01.01.2005

Stand: 01.02.2024

Zuletzt geändert durch:

Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 vom 23.12.2003 (ABl. EG Nr. L 338 S. 1)

 

    Inhaltsverzeichnis







Einführung

Kapitel I  Anwendungsbereich

Artikel 1 

Kapitel II  Gerichtliche Zuständigkeit

Abschnitt 1  Allgemeine Bestimmungen

Artikel 2   Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und Ungültigerklärung einer Ehe

Artikel 3   Elterliche Verantwortung

Artikel 4   Kindesentführung

Artikel 5   Gegenantrag

Artikel 6   Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung

Artikel 7   Ausschließlicher Charakter der Zuständigkeiten nach den Artikeln 2 bis 6

Artikel 8   Restzuständigkeiten

Abschnitt 2  Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des Verfahrens

Artikel 9   Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 10   Prüfung der Zulässigkeit

Abschnitt 3  Rechtshängigkeit und abhängige Verfahren

Artikel 11  

Abschnitt 4  Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Artikel 12 

Kapitel III  Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 13   Bedeutung des Begriffs "Entscheidung"

Abschnitt 1  Anerkennung

Artikel 14   Anerkennung einer Entscheidung

Artikel 15   Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 16   Übereinkünfte mit Drittstaaten

Artikel 17   Verbot der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 18   Unterschiede beim anzuwendenden Recht

Artikel 19   Ausschluß einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 20   Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Abschnitt 2  Vollstreckung

Artikel 21   Vollstreckbare Entscheidungen

Artikel 22   Örtlich zuständige Gerichte

Artikel 23   Stellung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 24   Entscheidung des Gerichts

Artikel 25   Mitteilung der Entscheidung

Artikel 26   Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung über die Zulassung der Vollstreckung

Artikel 27  

Artikel 28   Aussetzung des Verfahrens

Artikel 29   Teilvollstreckung

Artikel 30   Prozesskostenhilfe

Artikel 31   Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Abschnitt 3  Gemeinsame Vorschriften

Artikel 32   Urkunden

Artikel 33   Weitere Urkunden

Artikel 34   Fehlen von Urkunden

Artikel 35   Legalisation oder ähnliche Förmlichkeit

Kapitel IV  Allgemeine Bestimmungen

Artikel 36   Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 37  

Artikel 38   Fortbestand der Wirksamkeit

Artikel 39   Übereinkünfte zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 40   Verträge mit dem Heiligen Stuhl

Artikel 41   Mitgliedstaaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen

Kapitel V  Übergangsvorschriften

Artikel 42 

Kapitel VI  Schlußbestimmungen

Artikel 43   Überprüfung

Artikel 44   Änderung der Listen mit den zuständigen Gerichten und den Rechtsbehelfen

Artikel 45  

Artikel 46  Inkrafttreten





 Stand: 01.02.2024