§ 93 Gnadengesuche
BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )
1Für die Vertretung in einer Gnadensache erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr von 20 bis 260 Euro . 2Sie steht ihm auch dann zu, wenn ihm die Verteidigung übertragen war.
Stand: 01.08.2024
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