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§ 5 Mehrere Rechtsanwälte

BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )

 
 

Ist der Auftrag mehreren Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, so erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung. 





 Stand: 01.09.2024