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§ 2 Sinngemäße Anwendung des Gesetzes

BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )

 
 

Ist in diesem Gesetz über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Rechtsanwalts nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes zu bemessen. 





 Stand: 01.09.2024