Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 2 Sinngemäße Anwendung des Gesetzes

BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )

 
 

Ist in diesem Gesetz über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Rechtsanwalts nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes zu bemessen. 





 Stand: 01.02.2024