§ 2 Sinngemäße Anwendung des Gesetzes
BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )
Ist in diesem Gesetz über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Rechtsanwalts nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes zu bemessen.
Stand: 01.09.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln