Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 246 a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete

BauGB ( Baugesetzbuch )

 
 

Anlässlich der Neubekanntmachung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Absatz 6 sollen die in § 5 Absatz 4 a bezeichneten Gebiete nach Maßgabe dieser Bestimmung nachrichtlich übernommen und vermerkt werden.





 Stand: 01.04.2024