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Baugesetzbuch
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Fünfter Teil Enteignung
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Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Fünfter Teil Enteignung
Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung
Zweiter Abschnitt Entschädigung
Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren
Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren
§ 116 Vorzeitige Besitzeinweisung
§ 119 Verteilungsverfahren
§ 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
§ 106 Beteiligte
§ 109 Genehmigungspflicht
§ 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
§ 105 Enteignungsantrag
§ 104 Enteignungsbehörde
§ 113 Enteignungsbeschluss
§ 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde
§ 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
§ 110 Einigung
§ 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk
§ 122 Vollstreckbarer Titel
§ 111 Teileinigung
§ 118 Hinterlegung
§ 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses
§ 114 Lauf der Verwendungsfrist
§ 121 Kosten
Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren
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§ 119 Verteilungsverfahren
§ 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
§ 106 Beteiligte
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§ 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
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§ 104 Enteignungsbehörde
§ 113 Enteignungsbeschluss
§ 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde
§ 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
§ 110 Einigung
§ 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk
§ 122 Vollstreckbarer Titel
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§ 118 Hinterlegung
§ 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses
§ 114 Lauf der Verwendungsfrist
§ 121 Kosten