§ 348 (Vertragsstrafe)
HGB ( Handelsgesetzbuch )
Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.
Stand: 01.11.2024
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