Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 274 a Größenabhängige Erleichterungen

HGB ( Handelsgesetzbuch )

 
 

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Anwendung der folgenden Vorschriften befreit: 1. § 268 Abs. 4 Satz 2 über die Pflicht zur Erläuterung bestimmter Forderungen im Anhang, 2. § 268 Abs. 5 Satz 3 über die Erläuterung bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang, 3. § 268 Abs. 6 über den Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3, 4. § 274 über die Abgrenzung latenter Steuern.





 Stand: 01.09.2024