Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Grundbuchordnung
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Grundbuchordnung
GBO Grundbuchordnung
Anlage Grundbuchordnung
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ZWEITER ABSCHNITT Eintragungen in das Grundbuch
DRITTER ABSCHNITT Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief
VIERTER ABSCHNITT Beschwerde
FÜNFTER ABSCHNITT Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen
SECHSTER ABSCHNITT Anlegung von Grundbuchblättern
SIEBENTER ABSCHNITT Das maschinell geführte Grundbuch
ACHTER ABSCHNITT Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte
NEUNTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen
SECHSTER ABSCHNITT Anlegung von Grundbuchblättern
§ 121 (Veröffentlichung des Aufgebots)
§ 116 (Anlegung eines Grundbuchblatts von Amts wegen)
§ 117 (weggefallen) Grundbuchordnung
§ 124 (Eintragung von Eigentumsbeschränkungen)
§ 125 (Ausschluss der Beschwerde; Eintragung eines Widerspruchs; Löschung)
§ 119 (Erlass eines Aufgebots)
§ 123 (Eintragung als Eigentümer)
§ 122 (Anlegung des Grundbuchblatts ohne Aufgebotsverfahren)
§ 120 (Inhalt des Aufgebots)
§ 118 (Ermittlungen und Beweiserhebung zur Feststellung des Eigentums)
SECHSTER ABSCHNITT Anlegung von Grundbuchblättern
zurück
|
vor
§ 121 (Veröffentlichung des Aufgebots)
§ 116 (Anlegung eines Grundbuchblatts von Amts wegen)
§ 117 (weggefallen) Grundbuchordnung
§ 124 (Eintragung von Eigentumsbeschränkungen)
§ 125 (Ausschluss der Beschwerde; Eintragung eines Widerspruchs; Löschung)
§ 119 (Erlass eines Aufgebots)
§ 123 (Eintragung als Eigentümer)
§ 122 (Anlegung des Grundbuchblatts ohne Aufgebotsverfahren)
§ 120 (Inhalt des Aufgebots)
§ 118 (Ermittlungen und Beweiserhebung zur Feststellung des Eigentums)