Artikel 50 (Verhältnis zu den Reichsgesetzen)
EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )
1Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. 2Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
Stand: 01.09.2024
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