Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Artikel 229 § 52 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

 
 

Auf vor dem 31. März 2020 abgeschlossene Vorgänge bleibt das bisherige Internationale Privatrecht anwendbar.





 Stand: 01.02.2024