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Artikel 17 a Ehewohnung

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

 
 

Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.





 Stand: 01.04.2024