§ 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
Stand: 01.02.2024
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Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.