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§ 2011 Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

1Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. 2Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.





 Stand: 01.02.2024