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§ 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.





 Stand: 01.02.2024