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Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum
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Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 1 a Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Unterkapitel 1 Vereinbarungen über die Miete
Unterkapitel 1 a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
Unterkapitel 2 Regelungen über die Miethöhe
Kapitel 3 Pfandrecht des Vermieters
Kapitel 4 Wechsel der Vertragsparteien
Unterkapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Unterkapitel 2 Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
Unterkapitel 3 Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit
Unterkapitel 4 Werkwohnungen
Kapitel 6 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
Unterkapitel 2 Regelungen über die Miethöhe
§ 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
§ 557 a Staffelmiete
§ 557 b Indexmiete
§ 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
§ 558 a Form und Begründung der Mieterhöhung
§ 558 b Zustimmung zur Mieterhöhung
§ 558 c Mietspiegel; Verordnungsermächtigung
§ 558 d Qualifizierter Mietspiegel
§ 558 e Mietdatenbank
§ 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
§ 559 a Anrechnung von Drittmitteln
§ 559 b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
§ 559 c Vereinfachtes Verfahren
§ 559 d Pflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung
§ 559 e Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage
§ 560 Veränderungen von Betriebskosten
§ 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
Unterkapitel 2 Regelungen über die Miethöhe
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§ 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
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