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Allgemeines Zivilrecht
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber
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§ 795 (weggefallen) Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 795 (weggefallen)
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Stand: 01.02.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
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