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§ 485 Widerrufsrecht

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.





 Stand: 01.02.2024