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§ 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.





 Stand: 01.02.2024