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§ 47 Liquidation

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.





 Stand: 01.02.2024