Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Abschnitt 4 Rechtsschutz
Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesb...
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 21 Ansprüche
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
zurück
|
vor
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 21 Ansprüche