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OLG München - Entscheidung vom 06.04.2020

21 U 4851/19

Normen:
BGB § 31,§ 249,§ 826
BGB § 849
FZV § 3 Abs. 1 S. 2
FZV § 5 Abs. 1
ZPO § 138 Abs. 3
BGB § 31
BGB § 849
FZV § 3 Abs. 1 S. 2
FZV § 5 Abs. 1
ZPO § 138 Abs. 3
BGB § 249
BGB § 826
BGB §§ 249 ff.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 06.08.2019, Az. 20 O 10352/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe [...]
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