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KG - Entscheidung vom 05.10.2016

19 AR 4/16

Normen:
FamGKG § 57 Abs. 8
FamGKG § 3 Abs. 2 Anlage I Teil 2 Nr. 1912
FamGKG-KV Nr. 1912

Auf die Erinnerung des Antragsgegners wird die Kostenrechnung der Geschäftsstelle des Kammergerichts vom 12. Februar 2016 aufgehoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Das Erinnerungsverfahren ist [...]
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