Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 05.05.2008

AnwZ (B) 102/06

Normen:
ZPO § 568

BGH, Beschluß vom 05.05.2008 - Aktenzeichen AnwZ (B) 102/06

DRsp Nr. 2008/12038

Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren in Zulassungssachen ist eine Streitwertbeschwerde nicht gegeben (BGH - AnwZ (B) 90/05 - 24.01.2007).

Normenkette:

ZPO § 568 ;

Gründe:

Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren in Zulassungssachen ist eine Streitwertbeschwerde nicht gegeben (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2007 - AnwZ (B) 90/05 m.w.N.). Soweit in der Eingabe der Antragstellerin eine Gegenvorstellung gesehen werden kann, gibt diese - ungeachtet der Frage, ob eine Gegenvorstellung überhaupt zulässig ist - in der Sache jedenfalls dem Senat keinen Anlass, den Geschäftswert von 50.000 EUR zu ändern. Dieser Geschäftswert entspricht dem üblicherweise in Zulassungssachen festgesetzten Wert.

Vorinstanz: AnwGH Nordrhein-Westfalen, vom 23.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 ZU 23/06