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BGH - Entscheidung vom 09.04.2008

2 StR 112/08

Normen:
StGB § 64

BGH, Beschluß vom 09.04.2008 - Aktenzeichen 2 StR 112/08

DRsp Nr. 2008/10205

Erfolgsaussichten bei fehlender Krankheitseinsicht

Fehlende Krankheitseinsicht ist ein gewichtiger Umstand, der die Erfolgsaussichten einer Therapie in Frage stellt.

Normenkette:

StGB § 64 ;

Gründe:

Ergänzend bemerkt der Senat:

Trotz der bedenklichen Formulierung, dass "Umstände, welche eine Therapie von vorneherein als aussichtslos erscheinen ließen, ... nicht ersichtlich" seien (vgl. dazu Fischer StGB 55. Aufl. § 64 Rdn. 18 f.), lässt sich dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, insbesondere der festgestellten Krankheitseinsicht des Angeklagten, mit noch ausreichender Deutlichkeit eine hinreichende Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Sinne von § 64 Satz 2 StGB n.F. entnehmen.

Vorinstanz: LG Darmstadt, vom 27.11.2007