BGH, Beschluß vom 09.04.2008 - Aktenzeichen 2 StR 112/08
DRsp Nr. 2008/10205
Erfolgsaussichten bei fehlender Krankheitseinsicht
Fehlende Krankheitseinsicht ist ein gewichtiger Umstand, der die Erfolgsaussichten einer Therapie in Frage stellt.
Gründe:
Ergänzend bemerkt der Senat:
Trotz der bedenklichen Formulierung, dass "Umstände, welche eine Therapie von vorneherein als aussichtslos erscheinen ließen, ... nicht ersichtlich" seien (vgl. dazu Fischer StGB 55. Aufl. § 64 Rdn. 18 f.), lässt sich dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, insbesondere der festgestellten Krankheitseinsicht des Angeklagten, mit noch ausreichender Deutlichkeit eine hinreichende Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Sinne von § 64 Satz 2 StGB n.F. entnehmen.
Vorinstanz: LG Darmstadt, vom 27.11.2007
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