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OLG Dresden - Entscheidung vom 03.08.2007

11 U 19/07

Normen:
BGB § 921 § 992 S. 3

Fundstellen:
NJW-RR 2008, 613
NZM 2008, 299

Die Parteien sind Grundstücksnachbarn in der M........... in L....... Die Giebelwand zwischen M........... und M...........ist eine sogenannte Kommunwand. Die Beklagte hat ihr baufälliges Haus auf dem Grundstück [...]
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