BGH, Beschluß vom 20.03.2006 - Aktenzeichen IX ZR 7/05
DRsp Nr. 2006/16098
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels fristgerechter Begründung nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter
Gründe:
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. Dezember 2004 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen, weil sie nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Kläger (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 InsO ) nicht innerhalb der Frist des § 551 Abs. 2 ZPO begründet worden ist.
Vorinstanz: OLG Düsseldorf, vom 02.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen I-12 U 59/04
Vorinstanz: LG Wuppertal, vom 23.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 113/03
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