BGH, Beschluß vom 31.08.2006 - Aktenzeichen 3 StR 313/06
DRsp Nr. 2006/24740
Sexuelle Handlungen ohne Wahrnehmung durch Dritte
§ 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB unterfallen nach der Neufassung der Vorschrift auch Fälle, in denen der Täter das Kind zur Vornahme eindeutiger sexueller Handlungen ohne Wahrnehmung durch ihn selbst oder einen Dritten bestimmt
Gründe:
Ergänzend bemerkt der Senat, dass das Landgericht den Angeklagten wegen der Tat 1 rechtsfehlerfrei des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen hat. § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB unterfallen nach der Neufassung der Vorschrift auch Fälle, in denen der Täter das Kind zur Vornahme eindeutiger sexueller Handlungen ohne Wahrnehmung durch ihn selbst oder einen Dritten bestimmt (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 176 Rdn. 11, 12).
Vorinstanz: LG Itzehoe, vom 03.03.2006
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