Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 10.03.2006

5 StR 551/05

Normen:
StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3

BGH, Beschluß vom 10.03.2006 - Aktenzeichen 5 StR 551/05

DRsp Nr. 2006/8570

Neffe als Zeugnisverweigerungsberechtigter

Der Zeuge, dessen Onkel der Angeklagte ist, ist aussageverweigerungsberechtigt.

Normenkette:

StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe:

Der Senat merkt an: Die Revision verschweigt, dass die Zeugin Z. R. bei ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung betreffend ihre Verwandtschaftsverhältnisse zu den Angeklagten angegeben hat, der Angeklagte S. Os. sei der Bruder ihres Vaters, mithin ihr Onkel (vgl. Vermerk des Vorsitzenden der Strafkammer, Sachakten Band IX Bl. 85). Deshalb ist die auf eine Verletzung der Vorschrift des § 245 StPO gestützte Verfahrensrüge bereits unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ) und im Übrigen unbegründet, weil die Zeugin nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO zur - vorgenommenen - Verweigerung des Zeugnisses berechtigt war.

Vorinstanz: LG Berlin, vom 21.04.2005