BGH, Beschluß vom 10.11.2006 - Aktenzeichen 5 StR 303/06
DRsp Nr. 2006/29086
Auslagenentscheidung bei erfolglosen Rechtsmitteln von Angeklagtem und Nebenkläger
Bei beiderseits erfolglosen Rechtsmitteln von Angeklagten und Nebenklägern findet eine wechselseitige Überbürdung von Auslagen nicht statt.
Vorinstanz: LG Hamburg, vom 28.02.2006
© copyright - Deubner Verlag, Köln