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BVerfG - Entscheidung vom 03.02.2003

2 BvR 319/02

Normen:
BVerfGG § 93a Abs. 2
StGB § 67c

Fundstellen:
NStZ-RR 2003, 169

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 >24 ff.<). Sie hat keine Aussicht auf Erfolg. 1. Soweit der [...]
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