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BVerfG - Entscheidung vom 27.08.2003

2 BvR 911/03

Normen:
StPO § 153a Abs. 2

Fundstellen:
wistra 2003, 419

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überprüfung einer Einstellungsentscheidung der Strafgerichte nach § 153a Abs. 2 StPO . Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund [...]
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