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BVerfG - Entscheidung vom 10.02.2003

1 BvR 131/03

Normen:
ArbGG § 46 Abs. 2 S. 1
ZPO (ab 1.1.1.2002) § 321a
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 § 92

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. [...]
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