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BVerfG - Entscheidung vom 28.08.2003

2 BvR 1012/01

Normen:
GG Art. 103 Abs. 3 Art. 10
G10 § 3 Abs. 3

Fundstellen:
NJW 2004, 279

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung [...]
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