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BVerfG - Entscheidung vom 26.02.2003

2 BvR 990/00

Normen:
BVerfGG § 34a Abs. 3

Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen kann keinen Erfolg haben. Eine Auslagenerstattung nach Erledigung der Hauptsache kommt gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nur in Betracht, wenn sie der Billigkeit entspricht [...]
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