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BVerfG - Entscheidung vom 26.02.2003

2 BvR 24/03

Normen:
StVollzG § 11 Abs. 2

1. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. Ihre [...]
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