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BVerfG - Entscheidung vom 21.10.2003

2 BvR 1528/03

Normen:
StGB § 57a Abs. 1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht vorliegt (§§ 93a Abs. 2 , 93b BVerfGG ). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde [...]
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