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BGH - Entscheidung vom 24.06.2003

VI ZR 309/02

Normen:
ZPO § 319
ZPO §§ 544 543 Abs. 2 S. 1 § 161 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1107
FamRZ 2003, 1741
MDR 2003, 1310
NJW 2003, 3057
VersR 2003, 1556

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist statthaft und in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§ 544 Abs. 1 , 2 ZPO ). In der Sache hat sie keinen Erfolg, weil die Klägerin keinen Grund für die [...]
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