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BGH - Entscheidung vom 27.05.2003

VI ZR 389/02

Normen:
GlAufrG (1957) § 1
EVZ-StiftG § 16

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1068
MDR 2003, 1178
VersR 2003, 1133

I. Die Kläger waren als polnische Staatsbürger mosaischen Glaubens im Konzentrationslager Auschwitz inhaftiert. In den Jahren zwischen 1942 und 1945 mußten sie in dem Werkkomplex Ausschwitz-Monowitz der Beklagten [...]
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