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BGH - Entscheidung vom 11.03.2003

3 StR 378/02

Normen:
StPO § 349 Abs. 2

Ergänzend bemerkt der Senat: Dem Antrag des Generalbundesanwalts, den Schuldspruch dahin abzuändern, daß der Angeklagte lediglich der versuchten Hehlerei schuldig ist, war nicht zu folgen. Den Feststellungen läßt sich [...]
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