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BGH - Entscheidung vom 29.07.2003

VIII ZB 101/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 1

Die kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 238 Abs. 2 und § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO ) statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat [...]
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