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BGH - Entscheidung vom 05.02.2003

IV ZB 34/02

Normen:
ZPO § 85 Abs. 2 § 520 Abs. 2

I. Die Klägerin nimmt den Beklagten, ihren Versicherungsnehmer, nach Regulierung eines Haftpflicht-Schadensfalles wegen einer angeblichen Obliegenheitsverletzung in Höhe von 2.109,48 EURO und Nebenkosten in Regreß. Das [...]
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