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BGH - Entscheidung vom 09.09.2003

1 StR 335/03

Normen:
StGB § 263 Abs. 1 § 264a

§ 264a StGB tritt hinter § 263 StGB zurück, wenn aufgrund der unrichtigen Angaben im Sinne von § 264a StGB bei einem konkreten Anleger zugleich die Voraussetzungen des § 263 StGB erfüllt sind (BGH wistra 2001, 57). Die [...]
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